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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,19695
LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11 B ER (https://dejure.org/2011,19695)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2011 - L 7 KA 39/11 B ER (https://dejure.org/2011,19695)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2011 - L 7 KA 39/11 B ER (https://dejure.org/2011,19695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 11 S 4 SGB 5, § 95 Abs 11 S 5 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Versagung einer Zulassung - Fortbestehen der Ermächtigung mit dem Ziel der Nachqualifikation bis zur bestandskräftigen Entscheidung über Umwandlung der Ermächtigung in bedarfsunabhängige ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 11 KA 103/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    Mit Blick auf das Recht der Psychotherapeuten auf Freiheit der Berufswahl und -ausübung aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG ist § 95 Abs. 11 S 5 letzter Halbsatz SGB 5 dahin auszulegen, dass die Ermächtigung mit dem Ziel der Nachqualifikation bis zur bestandkräftigen Entscheidung der Zulassungsgremien (Zulassungs- und Berufungsausschuss) über die Umwandlung der Ermächtigung in eine bedarfsunabhängige Zulassung fortbesteht (aA LSG Essen vom 23.1.2008 - L 11 KA 103/06).

    bb) Mit Blick auf die Freiheit der Berufswahl und -ausübung aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG ist § 95 Abs. 11 Satz 5 letzter Halbsatz SGB V dahin auszulegen, dass die Ermächtigung mit dem Ziel der Nachqualifikation bis zur bestandskräftigen Entscheidung der Zulassungsgremien (Zulassungs- und Berufungsausschuss) über die Umwandlung der Ermächtigung in eine bedarfsunabhängige Zulassung fortbesteht (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 2008, L 11 KA 103/06: maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses des Zulassungsausschusses); der Wortlaut der Vorschrift lässt eine solche Auslegung zu.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 7 KA 143/09

    Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER sowie vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 19/05 B

    Bedarfsunabhängige Zulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 139/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; einstweilige Anordnung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER sowie vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - L 7 KA 39/11
    Allerdings hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in diversen Entscheidungen, in denen um eine (rückwirkende) Statusentscheidung bzw. Genehmigung gestritten wurde, anklingen lassen, dass er eine nur vorläufig erteilte Genehmigung auch in diesen Angelegenheiten nicht für ausgeschlossen hält (so Urteile vom 31. Mai 2006, B 6 KA 7/05 R - für die Verlegung des Vertragsarztsitzes -, vom 5. November 2003, B 6 KA 11/03 R - für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -, vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, und Beschluss vom 28. September 2005, B 6 KA 19/05 B - jeweils für die Zulassung als Psychotherapeut -, außerdem in einer kostenrechtlichen Entscheidung: Urteil vom 17. Oktober 2007, B 6 KA 4/07 R; alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag -

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des für das Vertragsarztrecht zuständigen 7. Senats des LSG Berlin-Brandenburg (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER, vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER sowie vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - L 7 KA 71/13

    Zulassungsanspruch eines bei einer Einrichtung nach § 311 SGB 5 angestellten

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER, vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER sowie vom 27. Januar 2012, L 7 KA 87/11 B ER jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 7 KA 87/11

    Einstweilige Anordnung - Zulassung/Ermächtigung - Statusentscheidung -

    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Dezember 2009, L 7 KA 143/09 ER, vom 27. Januar 2010, L 7 KA 139/09 B ER sowie vom 18. März 2011, L 7 KA 39/11 B ER, jeweils zitiert nach juris) besteht in aller Regel kein eiliges Regelungsbedürfnis und damit kein Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung, mit der einem Antragsteller ein vertragsärztlicher Status - z. B. eine Zulassung oder Ermächtigung - zugesprochen werden soll.
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